Grenzwerte der Luftschadstoffe

Stickstoffdioxid NO2

EU-Grenzwerte:
1h-Mittelwert: Der NO2-Immissionsgrenzwert zum Schutz der menschlichen Gesundheit beträgt 200 µg/m3 (1h-Mittelwert) bei 18 zugelassenen Überschreitungen im Kalenderjahr. Ab 2030 sind nur noch 3 Überschreitungen zugelassen.
Jahresmittelwert:   Der NO2-Immissionsgrenzwert zum Schutz der menschlichen Gesundheit liegt bei 40 µg/m3 und ab dem Jahr 2030 bei 20 µg/m3.
 
Schweizer Grenzwerte:
½-h-Mittelwert:   95 % der ½-h-Mittelwerte eines Jahres von NO2 müssen geringer oder gleich 100 µg/m3 sein.
Jahresmittelwert:   Der NO2-Immissionsgrenzwert liegt bei 30 µg/m3.
 
WHO-Empfehlungen: 
1h-Mittelwert: Der NO2-Immissionsgrenzwert zum Schutz der menschlichen Gesundheit beträgt 200 µg/m3 (1h-Mittelwert) bei einer zugelassenen Überschreitung im Kalenderjahr.
Jahresmittelwert:  Der NO2-Immissionsgrenzwert zum Schutz der menschlichen Gesundheit liegt bei 10 µg/m3.

Feinstaub PM10

EU-Grenzwerte:
24h-Mittelwert: Der Feinstaub PM10-Immissionsgrenzwert zum Schutz der menschlichen Gesundheit beträgt 50 µg/m3 (Tagesmittelwert) bei 35 zugelassenen Überschreitungen im Kalenderjahr. Ab 2030 beträgt er 45 µg/m3 (Tagesmittelwert) bei 18 zugelassenen Überschreitungen im Kalenderjahr.
Jahresmittelwert:  Der Feinstaub PM10-Immissionsgrenzwert zum Schutz der menschlichen Gesundheit liegt bei 40 µg/m3 und ab dem Jahr 2030 bei 20 µg/m3.
                      

 

Schweizer Grenzwerte:
24h-Mittelwert: Der Feinstaub PM10-Immissionsgrenzwert von 50 µg/m3 darf höchstens dreimal pro Jahr überschritten werden.
Jahresmittelwert:   Der Feinstaub PM10-Immissionsgrenzwert liegt bei 20 µg/m3.
                         
WHO-Empfehlungen: 
24h-Mittelwert: Der Feinstaub PM10-Immissionsgrenzwert zum Schutz der menschlichen Gesundheit beträgt 45 µg/m3 (Tagesmittelwert) bei 3 zugelassenen Überschreitungen im Kalenderjahr.
Jahresmittelwert: Der Feinstaub PM10-Immissionsgrenzwert zum Schutz der menschlichen Gesundheit liegt bei 10 µg/m3.

​​Feinstaub PM2,5

EU-Grenzwerte:
24h-Mittelwert:  Der Feinstaub PM2,5​-Immissionsgrenzwert zum Schutz der menschlichen Gesundheit beträgt ab dem Jahr 2030 25 µg/m3 (Tagesmittelwert) bei 18 zugelassenen Überschreitungen im Kalenderjahr.
Jahresmittelwert: Der Feinstaub PM2,5​-Immissionsgrenzwert zum Schutz der menschlichen Gesundheit liegt bei 25 µg/m3 und ab dem Jahr 2030 bei 10 µg/m3.
                        
Schweizer Grenzwerte:
Jahresmittelwert:  Der Feinstaub PM2,5​-Immissionsgrenzwert liegt bei 10 µg/m3.
                         
WHO-Empfehlungen: 
24h-Mittelwert:  Der Feinstaub PM2,5​-Immissionsgrenzwert zum Schutz der menschlichen Gesundheit beträgt 15 µg/m3 (Tagesmittelwert) bei 3 zugelassenen Überschreitungen im Kalenderjahr.
Jahresmittelwert: Der Feinstaub P PM2,5​-Immissionsgrenzwert zum Schutz der menschlichen Gesundheit liegt bei 5 µg/m3.

​Ozon O​​​​3​​​​​​

Informationsschwelle:   Die Informationsschwelle für Ozon beträgt 180 µg/m3 (1-Stundenmittelwert).
Alarmschwelle: Die Alarmschwelle für Ozon beträgt 240 µg/m3 (1-Stundenmittelwert).
EU-Grenzwerte: Der höchste 8-Stunden-Mittelwert eines Tages darf einen Wert von 120 µg/m3 nicht öfter als 25 Tage im Jahr (gemittelt über 3 Jahre) überschreiten. Ab 2030 nicht öfter als 18 Tage.
Schweizer Grenzwerte: Stundenmittelwert: Der Ozon-Immissionsgrenzwert von 120 µg/m3 darf höchstens einmal pro Jahr überschritten werden.
WHO-Empfehlungen: Der höchste 8-Stunden-Mittelwert eines Tages darf einen Wert von 100 µg/m3 nicht öfter als 3 Tage im Jahr (gemittelt über 3 Jahre) überschreiten. 

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