Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Betreiber der Webseite sind bemüht, die Webseite mit §10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes Baden-Württemberg zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Webauftritt atmo-rhena.eu

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes Baden-Württembergs vereinbar.

Rückmeldungen und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Webseite aufgefallen?

Dann können Sie uns gerne per Post oder telefonisch kontaktieren:

LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg

Griesbachstraße 1
76231 Karlsruhe
Deutschland

+49 721/5600 – 0

poststelle@lubw.bwl.de

Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an die LUBW wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls die LUBW nicht innerhalb der in Paragraf 8 Satz 1 LBGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die/den kommunalen Beauftragte(n) für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in Paragraf 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und Paragraf 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte
Simone Fischer
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Deutschland

+49 711 279-3360

Poststelle@bfbmb.bwl.de