Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Betreiber der Webseite sind bemüht, die Webseite mit §10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes Baden-Württemberg zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Webauftritt atmo-rhena.eu
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist teilweise mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes Baden-Württembergs vereinbar.
Rückmeldungen und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Webseite aufgefallen?
Dann können Sie uns gerne per Post oder telefonisch kontaktieren:
LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
Griesbachstraße 1
76231 Karlsruhe
Deutschland
Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an die LUBW wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls die LUBW nicht innerhalb der in Paragraf 8 Satz 1 LBGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die/den kommunalen Beauftragte(n) für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in Paragraf 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und Paragraf 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte
Simone Fischer
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Deutschland